NABU Kreisverband trägt Einwendungen zu drei geplanten Windparks vor

Windpark - NABU/Eric Neuling
Windpark - NABU/Eric Neuling

Am 27.06.2019 hat der Kreistag des Landkreises Rotenburg (Wümme) die Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) beschlossen. Das RROP beinhaltet mehrere Windkraftvorrangstandorte. Inzwischen wurden für die Vorrangstandorte in Alfstedt-Ebersdorf, Oerel-Barchel sowie Sandbostel-Bevern Anträge auf Genehmigung von Windparks gestellt.

 

Im Zuge der laufenden Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz hat der NABU Kreisverband Einwendungen vorgetragen, über die vom Landkreis als Genehmigungsbehörde zu entscheiden ist.

 

Die Firma Energie 3000 GmbH, Alfstedt, plant im Windpark Alfstedt-Ebersdorf die Errichtung und den Betrieb von vier Windenergieanlagen (WEA) (Gesamthöhe: 229 m, Nabenhöhe: 159 m, Rotordurchmesser: 139 m, je 4,2 MW). Außerdem plant die Firma Energiekontor AG, Bremen, an diesem Standort die Errichtung und den Betrieb von acht WEA (Gesamthöhe: 240 m, Nabenhöhe: 161 m, Rotordurchmesser: 158 m, je 5,3 MW). Außer diesen beantragten Anlagen sind im Bereich Alfstedt-Ebersdorf bereits sieben WEA in Betrieb, wobei eine Anlage abgebaut werden soll. Nach Umsetzung der beiden Genehmigungsanträge wären somit insgesamt 18 WEA vorhanden.

 

Während des gemeinsamen Erörterungstermins am 02.10.2019 wurden die zum Vorhaben vorgetragenen Einwendungen erörtert. Dem NABU-Kreisverband wurde dabei Gelegenheit gegeben, seine schriftlichen Einwendungen vom 22.09.2019 zu erläutern. Folgende Forderungen bzw. Einwendungen wurden vorgetragen:

 

a)    Eine aktuelle avifaunistische Untersuchung sowie eine Neubewertung der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sind notwendig, weil die Auswirkungen der Errichtung des Windparks Köhlen-Brockoh (Störungen Gastvögel durch Baulärm) nicht berücksichtigt wurden. Belegt sind Brutnachweise von Sumpfohreulen in der Nähe von vier WEA. Diese bedrohte Vogelart ist in der avifaunistischen Untersuchung nicht enthalten.

 

b)    Weitere Brutvögel (u.a. Großer Brachvogel) wurden unter „ornitho.de“ erfasst und belegen den berechtigten Zweifel an den zu beurteilenden Planungsunterlagen

 

c)    Offenbar gibt es Zusammenhänge zwischen Schlafplätzen (neben Langem Moor wohl auch Oste) und verschiedenen Nahrungsgebieten, so dass von Gastvogelbeständen mit internationaler Bedeutung auszugehen ist. Bei der Bewertung der Planungsunterlagen ist dies zu berücksichtigen und eine Anpassung vorzunehmen.

 

d)    Die Rotoren von acht WEA überstreichen die Grenze des Vorranggebietes. Laut aktueller Rechtsprechung ist eine derartige Grenzüberschreitung nicht zulässig. Die Vorhabenträger werden aufgefordert, die betroffenen Standorte neu zu planen, da ansonsten die Abstandsregelungen des RROP unterlaufen werden.

 

 

 

Im Windpark Oerel-Barchel planen die Firma Energiekontor AG, Bremen, die Errichtung und den Betrieb von fünf WEA (Gesamthöhe: 238 m, Nabenhöhe:164 m, Rotordurchmesser: 149m, je 4,5 MW) sowie die „Kooperation Energiekontor AG mit Energie 3000 Energie- und UmweltGmbH, Alfstedt, zwei WEA (Gesamthöhe: 229 m, Nabenhöhe: 160 m, Rotordurchmesser: 138 m, je 4,2 MW). Zwei Anlagen sind in diesem Gebiet bereits vorhanden, wobei eine Anlage abgebaut werden soll. Demnach wären nach Umsetzung der Genehmigungsanträge im Vorrangstandort acht WEA vorhanden.

 

Der gemeinsame Erörterungstermin fand am 23.10.2019 statt. Dem NABU-Kreisverband wurde dabei Gelegenheit gegeben, seine schriftlichen Einwendungen vom 08.10.2019 zu erläutern. Folgende Forderungen bzw. Einwendungen wurden vorgetragen:

 

a)    Die Rotoren von fünf WEA überstreichen die Grenze des Vorranggebietes. Laut aktueller Rechtsprechung ist eine derartige Grenzüberschreitung nicht zulässig. Die Vorhabenträger werden aufgefordert, die betroffenen Standorte neu zu planen, da ansonsten die Abstandsregelungen des RROP unterlaufen werden.

 

b)    Zwei Reviernachweise des Rotmilans sind belegt. Diese bedrohte Vogelart wurde in den avifaunistischen Untersuchungen nicht aufgeführt, allerdings unter „ornitho.de“ erfasst. Die avifaunistischen Untersuchungen sind zu überarbeiten und eine Neubewertung der notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ist erforderlich.

 

c)    Die Sichtung des Schwarzstorches ist von besonderer Wertigkeit. Ein Brutvorkommen im Waldgebiet westlich der B 71 ist nicht auszuschließen. Sollte es dort ein Brutvorkommen geben, lägen die geplanten WEA inmitten der Flugrouten zwischen dem Brutplatz und dem aufgesuchten Nahrungshabitat südlich von Oerel. Gefordert wird hierzu eine gesonderte Raumnutzungsanalyse für diese seltene Vogelart.

 

d)    Als Ausgleichsmaßnahmen sind an zwei Standorten die Schaffung von Extensivgrünland geplant. Durch Bewirtschaftungsauflagen soll sichergestellt werden, dass sich der Biotoptyp „Mesophiles Grünland mäßig feuchter Standort“ einstellt. Der NABU fragt, ob der zivilrechtliche Zugriff auf die Grundstücke bereits gesichert ist, wie die Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen überprüft wird, wer die notwendige extensive Bewirtschaftung durchführt und wie ein Monitoring über die Zielerreichung erfolgt.

 

Für den Windpark Sandbostel-Bevern plant der Vorhabenträger, die Firma Innogy Wind Onshore Deutschland GmbH, Hannover, die Errichtung und den Betrieb von vier WEA (238,6 m Gesamthöhe, 164 m Nabenhöhe, 149,1 m Rotordurchmesser, je 4,5 MW). Neben diesen beantragten WEA befinden sich bereits neun WEA in diesem Gebiet, so dass nach Umsetzung des Genehmigungsantrages insgesamt 13 WEA vorhanden wären.

 

Der gemeinsame Erörterungstermin fand am 27.11.2019 statt. Dem NABU-Kreisverband wurde dabei Gelegenheit gegeben, seine schriftlichen Einwendungen vom 08.11.2019 zu erläutern. Folgende Forderungen bzw. Einwendungen wurden vorgetragen:

 

a)    Die Rotoren von vier WEA überstreichen die Grenze des Vorranggebietes. Laut aktueller Rechtsprechung ist eine derartige Grenzüberschreitung nicht zulässig. Der Vorhabenträger wird aufgefordert, die betroffenen Standorte neu zu planen, da ansonsten die Abstandsregelungen des RROP unterlaufen werden.

 

b)    Als Ausgleichsmaßnahme ist die Entwicklung halbruderaler Gras- und Staudenfluren geplant. Durch Bewirtschaftungsauflagen soll sichergestellt werden, dass sich der Biotoptyp „Halbruderale Gras- und Staudenflur mittlerer Standorte (UHM)“ einstellt. Der NABU fragt, ob der zivilrechtliche Zugriff auf die angegebene Fläche bereits gesichert ist, wie die Einhaltung der Bewirtschaftungsauflagen überprüft wird, wer die notwendige Bewirtschaftung der Fläche durchführt und wie ein Monitoring über die Zielerreichung der Maßnahmen, das im Übrigen verbindlich zu regeln ist, erfolgt.

 

c)    Die Unterlagen zur Schaffung von „Ablenkflächen“ für Greifvögel nördlich und südlich des Windparks sind dem NABU zur Verfügung zu stellen.

 

d)    Die bestehenden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Nähe der neuen WEA sind zu überprüfen.

 

 

 

Noch ist nicht absehbar, wann der Landkreis die Zulassungsentscheidungen für die drei im Nordkreis geplanten Windparks nach Prüfung aller Umstände, die für die Antragsbeurteilungen von Bedeutung sind, treffen wird. Genehmigungsvoraussetzung ist auch die Wirksamkeit des vom Kreistag beschlossenen RROP. Die Genehmigung des RROP durch das ArL in Lüneburg ist nicht vor April 2020 zu erwarten.

 

Der NABU-Kreisverband Bremervörde-Zeven will mit seinen während der laufenden Genehmigungsverfahren vorgetragenen Einwendungen die Windenergie und damit den Klimaschutz nicht blockieren oder die Zulassung der drei Windparks hinauszögern. Allerdings wären Verfahrensmängel und vor allem klare Verstöße gegen das Natur- und Artenschutzrecht für den Kreisverband nicht hinnehmbar. 

 

Für Rückfragen stehen Walter Lemmermann (E-Mail: nabu-brv-zeven@gmx.de) sowie Kurt Koopmann (E-Mail: koopmannbrv@ewetel.net Tel.: 04761-5516) gerne zur Verfügung.